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Ausgabe 32 ab sofort im Zeitschriftenhandel!


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Termine 2010

Die KÄRNTNERiN erscheint alle 2 Monate jeweils zum Monat­sende des vorange­henden Monats in einer Auflage von 25.000 Exemp­laren:

  • Juni 2010 (Ausgabe: Juni/Juli)
  • August 2010 (Ausgabe: August/September)
  • Oktober 2010 (Ausgabe: Oktober/November)
  • Dezember 2010 (Ausgabe: Dezember/Jänner)

Preise und Formate

Platz
(Grafisch)

Platz

Preis(€)

 

Ausmaße

1/4 SEITE

1/4 SEITE

950,-

Abfallend:

B 52mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 73mm

1/3 SEITE

1/3 SEITE

1250,-

Abfallend:

B 67mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 97mm

1/2 SEITE

1/2 SEITE

1625,-

Abfallend:

B 98mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 147mm

1/1 SEITE

1/1 SEITE

3250,-

Abfallend:

B 200mm x H 300mm (+3mm)

1/1 SEITE ÜBER BUND

1/1 SEITE

(ÜBER BUND)

2950,-

Abfallend:

B 400mm x H 147mm (+3mm)

2/1 SEITE

2/1 SEITE

6000,-

Abfallend:

B 400mm x H 300mm (+3mm)

Daten­lieferung

E-Mail: office@l2agentur.at
Datenträger per Post

QUALITÄT: Hochaufgelöstes PDF, Adobe Indesign CS (OS X), QuarkXPress (max. Vers. 6.2) (OS X) Alle Bild- und Schrift­daten. Bilder mit einer Auflösung von 300 dpi (CMYK). Weiters können keine Office oder Corel Draw Dateien ange­nommen werden. Für Satz und Druck­fehler kann die L2 Werbeagentur keine Haftung übernehmen.

Eigentümer und Heraus­geber

L2 Werbeagentur GmbH
Claudia Kogler & Thomas Müller
Radetz­kystraße 2/1, Top 5, Ecke Villacher Ring
A-9020 Klage­nfurt
Tel.: +43 (0) 463 / 590 666 -0
Fax: +43 (0) 463 / 590 666 -15
E-Mail: office@l2agentur.at

Allge­meine KÄRNTNERiN Geschäftsbedin­gungen

  1. Allge­meines
    1. Unsere AGB gelten für den vorliegenden Vertrag sowie für alle künftigen Verträge im Rahmen dieser Geschäftsbe­ziehung, selbst wenn eine ausdrückliche Bezug­nahme im Einzelfall auf die AGB nicht erfolgen sollte. Abweic­hende sowie mündliche Verein­barungen sind ungültig, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Eigene Geschäftsbedin­gungen des Kunden werden nicht Vertragsbe­standteil und es wird diesen ausdrücklich wider­sprochen.
    2. Für diesen Vertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustan­dekommens und sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resul­tierender Rechtsstreitig­keiten gilt österreic­hisches Recht.
  2. Auftragser­teilung
    1. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag, Bestellung) schriftlich annehmen, ansonsten durch die Ausführung des Auftrages oder die Übermittlung einer Rechnung über den im Angebot ausge­wiesenen Betrag.
    2. Bei der Auftragser­teilung werden die zur Anfer­tigung der Werbeflächen erforder­lichen Angaben und Unter­lagen übergeben oder spätestens 8 Tage nach Auftragser­teilung übersandt. Wir haften für die Druck­qualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungs­druck beige­stellt werden.
    3. Gehen die Unter­lagen nicht fristgemäß ein – eine Verpflichtung zur Anmahnung besteht nicht – so wird der Text des Inserates nach Ermessen des Auftrag­nehmers festgelegt und zu den im Auftrag verein­barten Bedin­gungen berechnet. 4. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Voraus­kasse zu verlangen.
  3. Auftragsab­wicklung
    1. Der Kunde garan­tiert, dass die Inhalte des zu schal­tenden Inserates nicht gegen geltendes Recht, gesetz­liche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
    2. Die Verant­wortung für den Inhalt der übermit­telten Materialien und der gewünschten Einschaltung trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde garan­tiert, dass durch die Schaltung des Inserates Rechte Dritter, welcher Art und aus welchen Titeln auch immer, nicht beeinträchtigt werden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige in der Einschaltung berührte Immaterialgüterrechte entsprechend ausreichend zu kennzeichnen. Das Risiko einer unterlas­senen, unvollständigen oder falschen Kennzeichnung trägt der Kunde selbst. Er stellt uns von allen daraus ableit­baren Ansprüchen oder Schäden frei.
    4. Der Kunde garan­tiert, Immaterialgüterrechte und das Know-How von Dritten durch die übermit­telten Unter­lagen bzw. die begehrte Einschaltung nicht zu verletzen oder unbe­rechtigt zu nutzen. Insbe­sondere verpflichtet er sich, die jeweils geltenden Vorsch­riften des Urheber- und Wettbewer­bsrechtes sowie des gewer­blichen Rechts­schutzes (etwa Marken-, und Muster- und Patent­recht) zu beachten und genau einzuhalten.
    5. Der Kunde garan­tiert, dass die von ihm im Rahmen der vertrag­lichen Verein­barung die zur Verfügung gestellten Marken, Muster und Logos, Texte und graphische Gestal­tungen usw. keinerlei Immaterialgüterrechte dritter Personen berühren oder diese verletzen.
    6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, Ansichts- PDFs nur gegen einen entsprec­henden Kostenersatz herge­stellt. Der Kunde trägt die Verant­wortung für die Richtigkeit der recht­zeitig retour­nierten Probeabzüge. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Geneh­migung zum Druck als erteilt.
    7. Bei Satzfehlern, irrtümlichen Nichter­scheinen, Verwechs­lungen und dgl. Besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzan­zeige. Für Druck­fehler, die den Sinn der Inserate nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck,....) entstehen, können wir zu keiner wie immer gear­teten Schadener­satz­leistung herange­zogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kosten­losen PR-Artikeln berech­tigen den Kunden nicht, von der Anzeigen­rechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgege­benen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler anerkannt werden.
    8. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungs­termin nicht einge­halten werden können, so akzep­tiert der Kunde einen späteren Druck- und Verteilungs­termin.
    9. Die Pflicht zur Aufbe­wahrung von Unter­lagen endet ein Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunter­lagen wird keine Haftung übernommen.
    10. Bean­stan­dungen sind innerhalb von vier Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden, und zwar einge­schrieben oder per Telefax/Mail.
    11. Platzierungswünsche sind für den Heraus­geber im Falle der Leistung des Platzierungs­zusch­lages bindend. Konkurren­zaus­schluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite wird nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
  4. Verrechnung und Zahlung
    1. In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Ein Skontoabzug oder sonstige Preis­nachlässe sind, wenn nicht anders vereinbart unzulässig und wird von uns nicht akzep­tiert.
    2. Wir behalten uns eine Änderung der Preise und Tarife jederzeit vor.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche Forderungen aufzurechnen. Davon ausge­nommen sind rechtskräftig festge­stellte oder einver­nehmlich schriftlich fixierte und unbe­strittene Forderungen.
    4. Bei Zahlungs­verzug werden Verzugs­zinsen in Höhe von 10 % p.a. verrechnet. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche uns infolge eines Zahlungsver­zuges durch etwaige Forderungsein­treibungen verur­sachten Kosten von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen.
    5. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden anteilig laut gültiger Preis­liste verrechnet.
    6. Entspricht die vom Kunden überge­bene Druckunterlage nicht den Abmes­sungen des verein­barten Inserates, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der tatsächlich notwen­digen über die verein­barten Abmes­sungen hinausge­hende Abmes­sungen. Wird die verein­barte Inseratengröße auf Grund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftrag­geber dennoch verpflichtet, das verein­barte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestal­tungs­kosten werden in Rechnung gestellt.
  5. Kündigung, Vertrag­sauflösung
    1. Eine Stornierung von Inserat-Aufträgen ist ausschließlich schriftlich, innerhalb von längstens 48 Stunden ab Auftragser­teilung bei uns einlangend, möglich. Erfolgt die Stornierung bis zu dritten Woche vor dem Erscheinungs­termin, wird eine Stornogebühr in Höhe von 70 % des Fakturen­wertes, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Erscheinungs­termin 100 % des Fakturen­wertes verrechnet. Storno, die bis zu 48 Stunden vor Anzeigen­schluss erteilt wurden, sind nicht möglich.
    2. Jeden­falls ausge­schlossen ist der Rücktritt bei der Buchung von Sonderwerbe­formen innerhalb der letzten 48 Stunden vor Anzeigen­schluss.
    3. Bucht der Auftrag­geber mit einem Auftrag mehrere Schal­tungen mit jeweils unter­schied­lichem Erscheinungs­datum, so werden diese Schal­tungen wie ein einziger Auftrag behandelt. Für den Beginn des 48-stündigen Fristen­laufes gilt daher für alle Einschal­tungen das erste Erscheinungs­datum des Auftrages. Jahres­verein­barungen, die seitens des Auftrag­gebers nicht zur Gänze einge­halten werden, werden zu 100 % des entsprec­henden Anzeigen­tarifs nachver­rechnet.
  6. Allfälliges
    1. Der Heraus­geber behält sich das Recht vor, Kleinan­zeigen aus welchen Gründen auch immer nicht zu veröffent­lichen.
    2. Gewer­bliche Anzeigen können nicht kostenlos veröffent­licht werden.
    3. Für unver­langt einge­sandte Manusk­ripte, Fotos, etc. übernimmt der Heraus­geber keine Haftung.
  7. Gerichts­stand Gerichts­stand für beide Vertrag­steile ist Klage­nfurt.

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