Die aktuelle 
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Tarife
Termine 2010
Die KÄRNTNERiN erscheint alle 2 Monate jeweils zum Monatsende des vorangehenden Monats in einer Auflage von 25.000 Exemplaren:
- Juni 2010 (Ausgabe: Juni/Juli)
- August 2010 (Ausgabe: August/September)
- Oktober 2010 (Ausgabe: Oktober/November)
- Dezember 2010 (Ausgabe: Dezember/Jänner)
Preise und Formate
Platz (Grafisch) |
Platz |
Preis(€) |
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Ausmaße |

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1/4 SEITE |
950,- |
Abfallend: |
B 52mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 73mm |

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1/3 SEITE |
1250,- |
Abfallend: |
B 67mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 97mm |

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1/2 SEITE |
1625,- |
Abfallend: |
B 98mm x H 300mm bzw. B 200mm x H 147mm |

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1/1 SEITE |
3250,- |
Abfallend: |
B 200mm x H 300mm (+3mm) |

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1/1 SEITE(ÜBER BUND) |
2950,- |
Abfallend: |
B 400mm x H 147mm (+3mm) |

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2/1 SEITE |
6000,- |
Abfallend: |
B 400mm x H 300mm (+3mm) |
DatenlieferungE-Mail: office@l2agentur.at
Datenträger per Post
QUALITÄT: Hochaufgelöstes PDF, Adobe Indesign CS (OS X), QuarkXPress (max. Vers. 6.2) (OS X) Alle Bild- und Schriftdaten. Bilder mit einer Auflösung von 300 dpi (CMYK). Weiters können keine Office oder Corel Draw Dateien angenommen werden. Für Satz und Druckfehler kann die L2 Werbeagentur keine Haftung übernehmen.
Eigentümer und Herausgeber
L2 Werbeagentur GmbH
Claudia Kogler & Thomas Müller
Radetzkystraße 2/1, Top 5, Ecke Villacher Ring
A-9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0) 463 / 590 666 -0
Fax: +43 (0) 463 / 590 666 -15
E-Mail: office@l2agentur.at
Allgemeine KÄRNTNERiN Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Unsere AGB gelten für den vorliegenden Vertrag sowie für
alle künftigen Verträge im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung,
selbst wenn eine ausdrückliche Bezugnahme im Einzelfall
auf die AGB nicht erfolgen sollte. Abweichende sowie
mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie
werden von uns schriftlich bestätigt. Eigene Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil
und es wird diesen ausdrücklich widersprochen.
- Für diesen Vertrag einschließlich der Frage des gültigen
Zustandekommens und sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis
resultierender Rechtsstreitigkeiten gilt österreichisches
Recht.
- Auftragserteilung
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des
Kunden (Auftrag, Bestellung) schriftlich annehmen, ansonsten
durch die Ausführung des Auftrages oder die Übermittlung
einer Rechnung über den im Angebot ausgewiesenen
Betrag.
- Bei der Auftragserteilung werden die zur Anfertigung der
Werbeflächen erforderlichen Angaben und Unterlagen
übergeben oder spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung
übersandt. Wir haften für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie,
reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt
werden.
- Gehen die Unterlagen nicht fristgemäß ein – eine Verpflichtung
zur Anmahnung besteht nicht – so wird der Text des Inserates
nach Ermessen des Auftragnehmers festgelegt und
zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.
4. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von
Gründen abzulehnen oder Vorauskasse zu verlangen.
- Auftragsabwicklung
- Der Kunde garantiert, dass die Inhalte des zu schaltenden
Inserates nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und
behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
- Die Verantwortung für den Inhalt der übermittelten Materialien
und der gewünschten Einschaltung trägt ausschließlich
der Kunde. Der Kunde garantiert, dass durch die Schaltung
des Inserates Rechte Dritter, welcher Art und aus welchen
Titeln auch immer, nicht beeinträchtigt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, allfällige in der Einschaltung berührte
Immaterialgüterrechte entsprechend ausreichend zu
kennzeichnen. Das Risiko einer unterlassenen, unvollständigen
oder falschen Kennzeichnung trägt der Kunde selbst.
Er stellt uns von allen daraus ableitbaren Ansprüchen oder
Schäden frei.
- Der Kunde garantiert, Immaterialgüterrechte und das
Know-How von Dritten durch die übermittelten Unterlagen
bzw. die begehrte Einschaltung nicht zu verletzen oder
unberechtigt zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich,
die jeweils geltenden Vorschriften des Urheber- und Wettbewerbsrechtes
sowie des gewerblichen Rechtsschutzes
(etwa Marken-, und Muster- und Patentrecht) zu beachten
und genau einzuhalten.
- Der Kunde garantiert, dass die von ihm im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarung die zur Verfügung gestellten Marken,
Muster und Logos, Texte und graphische Gestaltungen
usw. keinerlei Immaterialgüterrechte dritter Personen berühren
oder diese verletzen.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, Ansichts-
PDFs nur gegen einen entsprechenden Kostenersatz
hergestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der rechtzeitig retournierten Probeabzüge. Bei nicht
fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt.
- Bei Satzfehlern, irrtümlichen Nichterscheinen, Verwechslungen
und dgl. Besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer
Ersatzanzeige. Für Druckfehler, die den Sinn der Inserate
nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz,
Druck,....) entstehen, können wir zu keiner wie immer gearteten
Schadenersatzleistung herangezogen werden,
selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet
wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen
PR-Artikeln berechtigen den Kunden nicht, von der Anzeigenrechnung
Abzüge vorzunehmen oder die vollständige
Bezahlung derselben zu verweigern. Bei telefonisch oder
fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen
können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler
anerkannt werden.
- Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin
nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der
Kunde einen späteren Druck- und Verteilungstermin.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet ein Monat
nach Erscheinen der letzten Anzeige. Für Verlust oder
Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung
übernommen.
- Beanstandungen sind innerhalb von vier Tagen nach Erscheinen
der Anzeige zu melden, und zwar eingeschrieben
oder per Telefax/Mail.
- Platzierungswünsche sind für den Herausgeber im Falle der
Leistung des Platzierungszuschlages bindend. Konkurrenzausschluss
auf einer Seite oder der gegenüberliegenden
Seite wird nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch
kein Anspruch darauf.
- Verrechnung und Zahlung
- In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen
fällig. Ein Skontoabzug oder sonstige Preisnachlässe sind,
wenn nicht anders vereinbart unzulässig und wird von uns
nicht akzeptiert.
- Wir behalten uns eine Änderung der Preise und Tarife jederzeit
vor.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche
Forderungen aufzurechnen. Davon ausgenommen sind
rechtskräftig festgestellte oder einvernehmlich schriftlich fixierte
und unbestrittene Forderungen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 %
p.a. verrechnet. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche uns
infolge eines Zahlungsverzuges durch etwaige Forderungseintreibungen
verursachten Kosten von Rechtsanwälten
oder Inkassobüros zu tragen.
- Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur
teilweise durchgeführte Aufträge werden anteilig laut gültiger
Preisliste verrechnet.
- Entspricht die vom Kunden übergebene Druckunterlage
nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserates,
verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der tatsächlich
notwendigen über die vereinbarten Abmessungen hinausgehende
Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße
auf Grund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der
Auftraggeber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt
zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestaltungskosten werden
in Rechnung gestellt.
- Kündigung, Vertragsauflösung
- Eine Stornierung von Inserat-Aufträgen ist ausschließlich
schriftlich, innerhalb von längstens 48 Stunden ab Auftragserteilung
bei uns einlangend, möglich. Erfolgt die Stornierung
bis zu dritten Woche vor dem Erscheinungstermin, wird
eine Stornogebühr in Höhe von 70 % des Fakturenwertes,
innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Erscheinungstermin
100 % des Fakturenwertes verrechnet. Storno, die bis zu
48 Stunden vor Anzeigenschluss erteilt wurden, sind nicht
möglich.
- Jedenfalls ausgeschlossen ist der Rücktritt bei der Buchung
von Sonderwerbeformen innerhalb der letzten 48 Stunden
vor Anzeigenschluss.
- Bucht der Auftraggeber mit einem Auftrag mehrere Schaltungen
mit jeweils unterschiedlichem Erscheinungsdatum,
so werden diese Schaltungen wie ein einziger Auftrag behandelt.
Für den Beginn des 48-stündigen Fristenlaufes gilt
daher für alle Einschaltungen das erste Erscheinungsdatum
des Auftrages. Jahresvereinbarungen, die seitens des Auftraggebers
nicht zur Gänze eingehalten werden, werden
zu 100 % des entsprechenden Anzeigentarifs nachverrechnet.
- Allfälliges
- Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Kleinanzeigen
aus welchen Gründen auch immer nicht zu veröffentlichen.
- Gewerbliche Anzeigen können nicht kostenlos veröffentlicht
werden.
- Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, etc. übernimmt
der Herausgeber keine Haftung.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Klagenfurt.
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